Allgemeine Aussteller Bedingungen (AAB)

Geltend für die „Alpaka Schau Süd“ der int. Alpaca Fleece Show und die „Welt der Alpakas“
Mit Ihrer Teilanahme erkennen Sie folgende Bedingungen an:

Beachten Sie bitte! Der Veranstalter haftet nicht für jegliche Gegenstände, Vliese und Tiere, die vor, nach und während der Ausstellung abhanden kommen. Das betrifft insbesondere auch Show-Vliese und Vliese, die wieder zurückgesendet werden. Desgleichen gilt das auch für alle Tiere, die sich verletzen, erkranken oder zu Tode kommen.  Achtung!!!, aus Sicherheitgründen um Verletzungen am Alpaka zu vermeiden raten wir dringendst Halfter während der Nacht den Tieren abzunehmen!!! Ferner ist der Veranstalter nicht verantwortlich für das verpassen der Teilnahme in den Ringen der Wettbewerbe.
Augen der Tiere sind freizuschneiden!

Zustimmung: Mit Ihrer Teilnahme stimmen Sie zu, dass Ihr Name und Ihre Betriebsadresse veröffentlicht wird. Zudem kann die Möglichkeit bestehen, dass Fotos von Ihren Tieren, Ihren Waren und von Ihnen über unsere elektronischen Medien in die Öffentlichkeit gelangen und Verbreitung finden. Außerdem stimmen Sie zu, regelmäßige Informationen über unseren E-mail Verteiler zu erhalten.

Veranstalter: Alpaka Marketing Kuhne-Pfaff & Klink GbR Kolonie 3, 86836 Obermeitingen Info@alpaka-schau.de  www.alpaka-schau.de 

Einstallungszeiten der Tiere: siehe Auftriebsverordnung 

Aufbauzeiten der Stände: siehe Auftriebsverordnung.
Schließung der Hallen: Freitag 21, Uhr Samstag um 20 Uhr.
Öffnungszeiten für Teilnehmer: am Samstag ab 7 Uhr, am Sonntag ab 7 Uhr
Abbau der Schau: Diese muss am Sonntag spätestens bis 19 Uhr abgebaut sein. Alle helfen mit! 

Ansprechpartner für Alpakazüchter & Vliese: Simon Klink, im Feldle 5, 73553 Alfdorf-Buchengehren, Telefon: 0151 / 17811635, E-Mail: simon.klink@gmx.de 

Ansprechpartner für Stand Aussteller & Anzeigen: Heinz Kuhne-Pfaff, Kolonie 3, 86836 Obermeitingen, Telefon: 0170 / 99 05 128, E-Mail: kuhne-pfaff@t-online.de 

Anmeldung: siehe Anmeldeformulare unter Downloads

Bezahlung: ca. drei Wochen vor der Schau erhalten Sie eine Rechnung. Diese ist per Überweisung 8 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Ohne Bezahlung keine Teilnahme an der Alpaka-Schau! 

Kaution: Es wird keine Kaution erhoben! Ist der Ausstellungsplatz und der Boxenplatz in keinem abgebauten sauberen Zustand so wird eine Rechnung über Abbau und Reinigungskosten erhoben! Jeglicher Tiermist ist zum Misthaufen zu bringen. Kabelbinder gehören nicht in den Tiermist, bitte in den Restmüll! Eigener Abfall wie Teppiche, Malervliese usw. sind im bereitgestellten Container zu entsorgen. Halten Sie Ihren Standort sauber und sorgen Sie mit eigenem Reinigungsmaterial dafür! 

Ankunft: Alle Aussteller müssen sich bei Ankunft vor dem Ausladen beim Schaupersonal am Einstallbereich melden. Danach erhalten sie ihren Ausstellungsplatz zugewiesen und bekommen ihre Schauunterlagen, das sind Startnummern etc. Tieraussteller halten Ihre Dokumente bereit und zeigen diese dem Schaupersonal. Erst danach können die Tiere entladen werden und gleichzeitig wird die Identifizierung (Chip) der Tiere kontrolliert. Erst jetzt können die Tiere eingestallt werden. 

Tierboxen: In Ilshofen haben die Bosen eine Größe von 2,25 x 2,25Meter. Hier können 3 ausgewchsene und 4 junge Alpakas eingestellt werden. In Osterhofen haben die Großraumtierboxen das Maß von 3,40 x 3,40 Meter hier können 6 ausgewachsene  oder 8 junge Alpakas eingestellt werden. Die begrenzten Tierboxen mit dem Maß 3,50 x 175 Meter hier können 3 ausgewachsene und 4 junge Alpakas eingestallt werden. Die Anzahl der Tierboxen für jeden Einzelnen wird letztendlich vom Veranstalter bestimmt! An den Boxen ist der Name angegeben. Das Anbringen von Werbung an den Boxen und sonstigen ist mit Hilfe wie Tesafilm o. ä. möglich. Die Tierboxen sollten als Schutz zum Ausstellungsboden an besten mit einem Malervlies ausgelegt sein oder sonstigen für die Tiere zweckmäßigen Einlagematerial (Stroh) Wassereimer sind selbst mitzubringen. Der Platz vor den Tierboxen ist auf ein minimum zu beschränken, da die Gänge wegen der Sicherheit der Besucher frei bleiben müssen. Die Vergabe von den Boxen und Ausstellungsständen geschieht durch den Veranstalter. 

Hunde: Das mitbringen von Hunden ist laut dem Tierschutzgesetz für Veranstaltungen dieser Art nicht mehr erlaubt. 

Ausweise: Jeder Aussteller erhält einen Ausweis, der zu tragen ist ansonsten fällt eine Eintrittsgebühr an. 

Strom: Erfolgt durch das zentrale Netz für Aussteller, die einen Stromanschluss gebucht haben. Der Aussteller hat mit eigener Kabelrolle den Anschluss zur Steckdose herzustellen. Frei verlegte Kabel müssen aus Sicherheitsgründen mit Teppichen überdeckt und verklebt werden. Eine Überlastung des Netzes ist zu vermeiden. 

Streitfälle zur AAB: Streitfälle sind sofort an die Ausstellungsleitung zu richten. Wir bemühen uns um sofortige gemeinsame Klärung. 

Streitfälle zur Showbewertung: Bearbeitet grundsätzlich der Richter(in) in seiner Landessprache. 

Unlauterer Wettbewerb: Der Aussteller ist verpflichtet, während der Alpaka – Schau alle Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, die gegenüber anderen Ausstellern einen Verstoß gegen Treu und Glauben oder gegen die Vorschriften des Gesetzes und gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen. 

Rücktritt des Ausstellers: Die Rechnung ist innerhalb 8 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei Rücktritt vom 56. – 42. Tag werden 25% des Rechnungsbetrages berechnet, vom 42. – 28. Tag 50%, vom 28. – 14. Tag 75%, ab dem 14. Tag ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. 

Höhere Gewalt: Findet die Ausstellung durch vom Veranstalter nicht verschuldeten oder zwingenden Gründen, im Falle höherer Gewalt nicht statt, werden gezahlte Gebühren, Standmieten, Werbeeinträge, Eintrittskarten, Miete für Strom und Tische nicht erstattet. Sollte die bereits eröffnete Ausstellung infolge unvorhergesehener Ereignisse abgebrochen werden müssen, so ist der Veranstalter zur Rückzahlung von Mieten und Gebühren oder Teilen davon nicht verpflichtet. Ist der Veranstalter aus o.g. Gründen gezwungen, den Termin der Schau, die Dauer oder die Öffnungszeiten zu ändern, so kann der Aussteller kein Recht auf Rücktritt ableiten. Der Schadenersatzanspruch ist in jedem Falle ausgeschlossen. 

Bewachung: Das Ausstellungsgelände wird bewacht. Die Schließzeiten sind einzuhalten. Die Ausstellerausweise sind zu tragen. Jeder Aussteller hat unabhängig davon für sein Ausstellungsgut selbst Vorsorge zu treffen. Es ist nicht gestattet, dass sich während der Nacht Personal auf dem Stand befindet. Alle Standlichter und Ventilatoren sind in der Nacht auszuschalten. 

Ordnung und Sicherheit: Jeder Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung des Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs Vorschriften auf seinem Stand verantwortlich. Gänge, Tore und Ausgänge sind freizuhalten. Beachten Sie bitte: Notausgangstüren dürfen nur im Not- oder Ernstfall geöffnet werden. Das verstellen der Rettungsgassen mit parkenden Autos im Außengelände vor den Hallen ist zu beachten.  

Brandschutz: Die Einschlägigen Vorschriften sind einzuhalten. Verwendung von Gasflaschen und offene Flammen sind grundsätzlich verboten. Elektrische Geräte sind in der Nacht auszuschalten. Es besteht Rauchverbot im gesamten Ausstellungsgelände und im Restaurant. Raucherbereiche stehen vor den Hallen zur Verfügung. 

Speisen und Getränke: Der Verkauf von Speisen und Getränke ist nur mit Vereinbarung über den Veranstalter erlaubt. Der Anbieter ist Verpflichtet, die notwendigen Genehmigungen einzuholen und einzuhalten. Der Betriebs- und Restaurantbereich ist ordentlich und gereinigt wieder zurück zu geben. 

Haftung des Ausstellers: Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten und Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände auch freiverlegte Kabel, in Brand geratene Ventilatoren und Tiere schuldhaft verursacht werden. 

Haftung des Veranstalters: Für Schäden, die von Personen, der Tiere und durch Sachen während des Aufenthalts oder der Unterbringung auf dem gesamten Ausstellungsgelände entstanden sind, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter haftet nicht für Folgeschäden die durch die Veranstaltung entstanden sind. 

Versicherung: Eine Versicherung gegen das Haftpflichtrisiko sowie gegen alle in Frage kommenden Gefahren wird jedem Aussteller empfohlen. 

Geltendmachen von Ansprüchen: Zur Wahrung von Ansprüchen muss im Schadensfall unverzüglich eine schriftliche Anzeige bei der Versicherung, beim Veranstalter und in Fällen unerlaubter Handlungen, auch bei der Polizei erfolgen. 

Verpflichtung: Der Aussteller erkennt mit seiner Anmeldung zur Schau (diese ist Verbindlich) die vorstehende AAB an. Der Gerichtstand ist Augsburg. Die Hausordnung und die Auflagen der Landratsämter sind zu beachten. 

Denken Sie daran, der Veranstalter und auch Sie sind Gast in den Veranstaltungshallen!

Stand: 11.08.2023